AGB teamtravel international GmbH

Liebe Kunden von teamtravel,
bitte lesen Sie unsere Reisebedingungen aufmerksam durch. Sie bilden die Kommunikation und die vertraglichen Grundlagen zwischen Ihnen und uns.

I. Reisebedingungen/ Pauschalreisen

1. Anmeldung und Buchung der Reise

Mit der Übersendung unseres freibleibenden Angebotes fordern wir den Kunden auf, uns ein Angebot (Anmeldung) unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen zu unterbreiten. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme dieses Angebotes /Anmeldung durch teamtravel zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sie erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Bestätigung von teamtravel. Sofern sie auf andere Weise erfolgt, wird teamtravel eine schriftliche Bestätigung unverzüglich nach Vertragsabschluss übersenden.

2. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen unter www.team-travel.de, den Angaben im Angebot und/oder bei nachfolgenden Änderungswünschen in der Buchungsbestätigung beschriebenen Leistungsbeschreibungen. Orts- und Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind ohne Einfluss auf den Inhalt des mit teamtravel geschlossenen Reisevertrages, es sei denn, teamtravel nimmt ausdrücklich darauf Bezug.
Gutscheine und Eintrittskarten für bestimmte Leistungen werden teilweise erst am Zielort ausgegeben.
Vermittelt teamtravel im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet teamtravel nicht selbst für die Durchführung der Fremdleistung, sofern in der Reisebestätigung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird.

3. Zahlung des Reisepreises, Reiseunterlagen

Zahlungen dürfen wir nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i. S. von § 651 k BGB vor Beendigung der Reise entgegennehmen; sie werden jedoch nicht an Gewerbetreibende ausgegeben, die selbst als Reiseveranstalter auftreten.
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist unter Beachtung von Nr. 3 Satz 1 eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die genauen Zahlungsvereinbarungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Reisebestätigung.
Ist keine genaue Vereinbarung über die Zahlung des Reisepreises getroffen worden, so wird sie fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in Nr. 4 genannten Gründen abgesagt werden kann, also spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt und dem Kunden ein Sicherungsschein i.S. von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wurde.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Kunde keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens teamtravel.
Reiseunterlagen werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt.
Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die von teamtravel zuletzt bekannt gegebenen Preise. Sicherungsscheingeber für die teamtravel ist:
R&V Versicherungen

4. Änderungen von Leistungen, Rücktritt und Kündigung durch teamtravel

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von teamtravel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
teamtravel ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder einen Rücktritt vom Vertrage unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis zu setzen. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurück zu treten oder eine gleichwertige Reise ohne Mehrpreis zu verlangen, sofern teamtravel in der Lage ist, dem Kunden diese anzubieten. Dieses Recht kann unverzüglich nach der Erklärung von teamtravel zur Änderung der Reiseleistung geltend gemacht werden.
teamtravel kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, ohne Einhaltung einer Frist,

1.) wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch teamtravel nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt teamtravel, so behält teamtravel den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

2.) bis zwei Wochen vor Reisebeginn, sofern eine mit der Reiseausschreibung und Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Die Teilnehmer sind unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und erhalten die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück, sofern sie nicht ein gegebenenfalls mögliches Angebot auf kostenlose Umbuchung innerhalb des Programms von teamtravel annimmt.

5. Rücktritt, Umbuchungen, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit bis Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.
teamtravel steht in diesem Fall unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis gesetzlich eine angemessene Entschädigung gem. § 651 i. BGB zu. Diese kann wahlweise entweder durch nachfolgende Pauschalsätze (gemäß § 651 i Abs. 3 BGB) oder durch konkrete Berechnung (gemäß § 651 i Abs. 2 BGB) beziffert und geltend gemacht werden.
Bei Rücktritt vom Gesamtbetrag bis 45 Tage vor Reiseantritt erheben wir eine Stornogebühr von 10%, vom 44. bis 31. Tag 20%, vom 30. bis 21. Tag 50%, vom 20. bis 11. Tag 80%, vom 10. bis zum 2.Tag 95% des Gesamtreisepreises. Bei Nichtantritt der Reise, ohne Rücktritt, bleibt der Kunde zur vollen Zahlung verpflichtet.
Das Recht des Kunden, teamtravel einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm in jedem Falle erhalten.
Eventuell teamtravel entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Kunden an deren Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen zu Lasten des Kunden, wenn dieser nicht oder

verspätet zur Abfahrt / zum Abflug erscheint.

6. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, berechtigt dies beide Vertragspartner, den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Wird der Vertrag gekündigt, so kann teamtravel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. teamtravel ist in diesen Fällen verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung vorsieht, die Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT/ ABHILFEVERLANGEN

Wird die Reise nach Ansicht des Kunden nicht vertragsgemäß erbracht, hat er nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel der Reise bei teamtravel anzuzeigen. Diese Anzeige ist zu richten an: teamtravel international GmbH, Berrenrather Str. 482 a, 50937 Köln, Telefon: +49-221-299422-40 od. 57, Nottelefon: +49-172-3244913 oder Fax: +49-221-299422-66. Es genügt nicht, die Mängel örtlichen Leistungsträgern anzuzeigen. Tritt ein Reisemangel auf, muss teamtravel eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt werden. Erst danach darf der Kunde selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Eine Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von teamtravel verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse von Seiten des Kunden gerechtfertigt ist (gemäß § 651 e BGB).
Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.

8. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung

Jegliche Ansprüche auf Basis des geschlossenen Reisevertrages hat der Kunde gem. § 651 g I. BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber teamtravel international GmbH, Berrenrather Str. 482 a, 50937 Köln, geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber Leistungsträger oder dem einbuchenden Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Der Kunde und teamtravel vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Kunden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Hemmung der Verjährung von zwei auf ein Jahr richtet sich nach den §§ 203 ff. BGB. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

9. Begrenzung der Haftung

Die vertragliche Haftung von teamtravel für Schäden, die nicht Schäden an Leib, Leben oder Freiheit sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
– soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
– soweit teamtravel für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Kommt teamtravel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung des Gepäcks. Sofern teamtravel in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet teamtravel nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Kommt teamtravel bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetztes.

10. Sonstiges

Sofern bei den Reiseunterlagen keine anderslautenden Informationen angegeben werden, benötigen deutsche Kunden bei grenzüberschreitenden Reisen einen deutschen Reisepass, Personal- oder Kinderausweis. Alle Kunden, die nicht deutscher Staatsangehörigkeit sind, sind selbst für die Einhaltung und Beschaffung der erforderlichen Einreise-, Pass- und Visavorschriften verantwortlich. teamtravel übernimmt in diesem Falle keinerlei Haftung für Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von erforderlichen Einreise-, Pass- und Visaerfordernissen entstehen, wenn Sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Seiten von teamtravel bedingt sind. Es wird empfohlen, sich an die jeweiligen Konsulate bzw. Botschaften direkt zu wenden.

Die Kunden sind dafür verantwortlich, die notwendigen Informationen, die für die Organisation der Reise erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen (z.B. gravierende Allergien, Behinderungen, Teilnehmerlisten…).

Die Transportleistungen für den Personenverkehr werden eigenverantwortlich durch konzessionierte Unternehmen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass bei Bussen das Gepäck pro Teilnehmer auf ein Gepäckstück und eine Kleines Bordgepäck (insg. 20 Kilo) beschränkt ist. Im Fahrtgastraum gilt Rauch- und Alkoholverbot. Zudem sind die gesetzlichen Lenk- und Schichtzeiten bei Busfahrten gerade bei den An- und Abreisetagen zu beachten. Verkehrs- und witterungsbedingte Verzögerungen bei An- und Abreise sind nicht vorhersehbar.

Flugtransfers: Auf Änderungen/Stornierungen der Flugtage und -zeiten von Seiten der Charter-Fluggesellschaften hat teamtravel (als Vermittler) keinen Einfluss. Flugplanänderungen vorbehalten, alle Flugzeiten ohne Gewähr!Reiseleistung nach § 25 UStG, grenzüberschreitende Personenbeförderung nach § 26, 3 UstG.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Kranken- und Reisegepäckversicherung.

Fällt vor Ort Kurtaxe an, ist diese vor Ort direkt zu bezahlen.

II. Buchungsbedingungen/ Vermittlung einzelner Reiseleistungen

Soweit lediglich einzelne Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Eintrittskarten, gesonderte Hotelübernachtungen oder Mietwagen, so haftet teamtravel nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungserbringung selbst.
Bei reinen Vermittlungen sind der gesamte Reisepreis und eine Bearbeitungsgebühr von € 9,- sofort fällig. Ein Sicherungsschein ist hier nicht nötig.
Die angebotenen Verkaufspreise können von den Kartenaufdruckpreisen abweichen, da die Beschaffung nicht immer über direkte Bezugsquellen gewährleistet werden kann. Bei einigen Veranstaltungen ist es mittlerweile ohne Vorverkaufsgebühren und Zwischenhändler und damit ohne zusätzlichen Kosten unmöglich, an die Tickets zu kommen. Bitte beachten Sie, dass Eintrittskarten nach Bestätigung weder umgetauscht noch storniert werden können.
Die Eintrittskarten für Sport- oder Kulturveranstaltungen werden Ihnen erst ausgehändigt, wenn sie uns der Veranstalter oder Vermittler zur Verfügung gestellt hat, frühestens jedoch nach vollständiger Bezahlung der Reise. Vereinzelt werden die Tickets sogar erst am Zielort ausgegeben.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

© teamtravel international GmbH, Stand: 01. September 2017